14.07.2023 | Redaktion | BAG ÖRT

Wechsel der Betreuung zu SGB III

Beratung junger Menschen soll ab 2025 auf Agenturen für Arbeit übergehen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant, junge Menschen unter 25 Jahren mit Bürgergeldbezug ab dem Jahr 2025 nicht mehr im SGB II, sondern im SGB III zu betreuen. Junge Menschen würden dann nicht mehr von den Jobcentern beraten, sondern von den Agenturen für Arbeit. Das Ministerium hat die Länder und kommunalen Spitzenverbände über die Haushaltsplanung des Bundes im Sozialgesetzbuch II informiert. Das geht aus einem Brief des Deutschen Städtetags hervor. Ursache dafür sind massive Einsparungen für das Jahr 2025.

Mattoff/Adobe Stock

Wie die Bundesarbeitsgemeinschaft örtlich regionaler Träger der Jugendsozialarbeit (BAG ÖRT) berichtet, wird das BMAS noch im zweiten Halbjahr 2023 eine entsprechende Gesetzesinitiative für den Betreuungswechsel einbringen. Das Inkrafttreten der veränderten Zuständigkeiten ist für den 01.01.2025 vorgesehen. Kritsch werden die Pläne von den Jobcentern betrachtet: In einem Positionspapier fordern sie eine auskömmliche Mittelausstattung, um die Vielzahl an aktuellen arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen umsetzten zu können. Sie fordern die Bundespolitik auf, ihren Anliegen nach einer guten Mittelausstattung in finanzieller und personeller Hinsicht zu entsprechen und die bestehenden Bedarfe anzuerkennen.

Bestätigt werden die Pläne in der Kabinettsvorlage zum Bundeshaushalt des Bundesfinanzministeriums: "Weitere spürbare Entlastungen des Bundeshaushalts werden ab dem Jahr 2025 im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erzielt, indem aktive Leistungen für bürgergeldbeziehende junge Menschen unter 25 Jahren ab dem 1. Januar 2025 statt wie bisher aus dem Sozialgesetzbuch II aus dem Sozialgesetzbuch III erbracht werden." Für die BAG ÖRT wirft die Überführung der Zuständigkeiten derzeit noch viele Fragen auf. Vor allem die Auswirkungen für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen mit Bürgergeldbezug müssten in den Blick genommen werden.

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