23.12.2025 | Redaktion | Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Stellungnahme zu Änderungen im SGB

Deutscher Verein fordert Nachbesserungen zum Referentenentwurf

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu den geplanten Änderungen des Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuches hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. im November eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übermittelt. Darin begrüßt der Verein die geplanten Änderungen zur Verbesserung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit und zur Beratung junger Menschen, fordert jedoch auch Konkretisierungen sowie Vorschläge zur Entbürokratisierung und Rechtsvereinfachung.

Bild: PixelKorn/Adobe Stock

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat zum Referentenentwurf des 13. Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuchs II und III Stellung genommen. Wie bereits in früheren Empfehlungen betont der Deutsche Verein die Notwendigkeit, eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit beim Übergang von der Schule in den Beruf zu etablieren. Besonders begrüßt wird die im Referentenentwurf enthaltene Verpflichtung der Agenturen für Arbeit, sich aktiv an der Zusammenarbeit zur Förderung junger Menschen vor Ort zu beteiligen, diese Zusammenarbeit institutionell zu verankern und ihre Leistungen dort einzubringen.

Beratung und Betreuung für junge Menschen

Laut Referentenentwurf soll der Beratungsauftrag der Bundesagentur für Arbeit um die Verpflichtung erweitert werden, junge Menschen umfassend zu beraten und zu betreuen, um ihnen den Ausbildungsabschluss sowie die Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der Deutsche Verein erinnert daran, dass die Beratung der Bundesagentur bereits 2019 inhaltlich und konzeptionell neu aufgestellt wurde. Trotz der bundesweit über 4.700 ausgebildeten Berufsberaterinnen und Berufsberatern, die flächendeckend an allgemeinbildenden Schulen aktiv sind, fehle jedoch eine umfassende und kontinuierliche Evaluation der Berufsberatung. So gebe es beispielsweise keine verlässlichen Daten darüber, wie viele Ausbildungssuchende eines Jahrgangs tatsächlich eine Berufsberatung in Anspruch nehmen.

Der Deutsche Verein fordert den Gesetzgeber auf, diese „gravierende Lücke“ durch eine gesetzliche Regelung im SGB III zu schließen. Es müsse transparent gemacht werden, wie die Berufsberatung in den Schulen umgesetzt wird und welche Wirkungen durch die Beratung erzielt werden. Erhebungen unter Schülerinnen und Schülern zeigten ein Optimierungspotenzial bei den Beratungsmaßnahmen in den Schulen, gleichzeitig gebe es einen großen Bedarf an Beratung, die insbesondere von Jugendlichen mit niedriger Schulbildung in Anspruch genommen werde, so der Verein.

Neben der Stellungnahme zu weiteren im Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen fordert der Deutsche Verein nachdrücklich eine, nach seiner Einschätzung, dringend notwendige Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung im SGB II.

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