20.02.2017 | Redaktion

Assistierte Ausbildung: Offen für alle(s)

Individuellere und flexiblere Fördermöglichkeiten im Rahmen der Assistierten Ausbildung (AsA) fordert der Paritätische Gesamtverband in einem neuen Positionspapier. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem baden-württembergischen Projekt carpo entwickelte der Verband ein erweitertes Anforderungsprofil der AsA. Diese soll zu einem sozialpädagogischen Begleitinstrument weiterentwickelt werden, das für alle Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf und für alle Ausbildungsberufe offen ist.

Bild: hypnocreative/Fotolia

Das Positionspapier konstatiert, in der bundesweiten Umsetzung der Assistierten Ausbildung seien pädagogische Grundhaltungen wie Eigenverantwortung, Selbstbestimmung und Wertschätzung verloren gegangen. Im Mittelpunkt der Kritik steht das standardisierte Maßnahme-Konzept der Bundesagentur für Arbeit (BA), das in Verbindung mit der Vergabepraxis zu häufigen preisdiktierten Wechseln der durchführenden Träger geführt habe und deshalb nicht geeignet sei, eine vernetzte Jugendsozialarbeit in der jeweiligen Region zu sichern.

Die Autorinnen und Autoren des Papiers wünschen sich ein ganzheitlicheres und umfassenderes Konzept der AsA: offen für alle Jugendlichen, also etwa auch für Geflüchtete, insgesamt aber bedarfsgerecht für jungen Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund sowie mit oder ohne Behinderung. Neben dualen Ausbildungsverhältnissen soll sie auch offen sein für vollzeitschulische Berufsausbildungen, Werker-Ausbildungen und 2-jährige Ausbildungen an Berufsfachschulen. Sie wollen die Assistierte Ausbildung durch eine gezielte Ausbildungsplatzakquise im Vorfeld ergänzen und die Ausbildungsverhältnisse selbst flexibler und individueller gestalten – etwa durch Teilzeitausbildung und Aufteilung in Ausbildungsmodule, aber auch durch einen Nachteilsausgleich für Lernbehinderte und Jugendliche mit sprachlichen Defiziten.

Eine so umfassende individuelle Begleitung und sozialpädagogische Unterstützung kann nur durch eine hinreichende Personalausstattung der Träger gewährleistet werden. In einem weiterentwickelten Fachkonzept definiert das Positionspapier auch die Aufgaben der sozialpädagogischen Ausbildungsassistentinnen und –assistenten. Sie sollen

  • die geförderten jungen Menschen bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz unterstützen
  • den jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen zur Stabilisierung ihrer Lebensbedingungen und ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterbreiten
  • den beteiligten Betrieben Unterstützungsangebote bei der Anbahnung und Bewältigung des Ausbildungsverhältnisses machen und
  • das jeweilige Ausbildungsverhältnis moderieren (inklusive der beteiligten Berufsschulen) und insbesondere in Konfliktsituationen ausgleichend einwirken.

Darüber hinaus sollte jede(r) Teilnehmende auf die Möglichkeit des Förder- und Stützunterrichts zurückgreifen können.

Auf dieser Basis macht der Paritätische Gesamtverband schließlich einen Vorschlag für grundlegende Änderungen und Ergänzungen des Paragrafen 130 im SGB III. Darin enthalten ist unter anderem auch eine Streichung des Absatzes 9: In diesem ist die Befristung des Instruments bis zum Jahr 2018 festgeschrieben.