01.04.2020 | Redaktion

Konsequenzen für Zugewanderte

Neun Integrationsbeauftragte veröffentlichen gemeinsame Erklärung

Durch die Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus sind auch viele Zugewanderte von einschneidenden Konsequenzen betroffen. So bangen manche von ihnen wegen Unterbrechung oder sogar Kündigung ihrer Ausbildung- und Arbeitsverhältnisse um ihre Beschäftigungs- oder Ausbildungsduldung. Um die Situation dieser Menschen zu verbessern, haben die Integrationsbeauftragten von neun Bundesländern eine gemeinsame Erklärung erarbeitet.

Die Integrationsbeauftragten von Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen formulierten zehn Maßnahmen, deren Umsetzung sie der Bundesregierung dringend empfehlen. So fordern sie unter anderem einen generellen vorübergehenden Abschiebestopp, die Aussetzung der Zustellung negativer Asylbescheide, die Sicherung von Sozialleistungen und einen gefahrlosen Zugang zur Gesundheitsversorgung.

Als wichtigen Schritt sieht die Integrationsbeauftragte Mecklenburg-Vorpommerns, Reem Alabali-Radovan, die Entzerrung der beengten Wohnverhältnisse in den Erstaufnahmeeinrichtungen: "Die Einhaltung der jetzt nötigen Hygienestandards und Kontaktverbote sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen nur schwierig umsetzbar. Der Schutz der Geflüchteten vor Ansteckungen muss gewährleistet sein. Insbesondere bei Menschen aus Risikogruppen müssen Verteilungen in die Kommunen in Betracht gezogen werden."

Nicht zuletzt halten die Integrationsbeauftragten eine Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Schutzsuchender aus Griechenland angesichts der Corona-Krise für dringend nötig.

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