19.03.2020 | Redaktion

Keine Nachteile wegen Corona

Schreiben des BMAS an Träger von ESF- und EHAP-Projekten

Projektträger, die Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) oder des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland (EHAP) tätig sind, müssen wegen Einschränkungen durch das Coronavirus keine Nachteile befürchten. Das sicherte ihnen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einem Schreiben zu. So soll eine verzögerte oder nicht vollständig erfüllte Erreichung der Projektziele keine Reduzierung der Fördermittel nach sich ziehen.

Wegen der aktuellen staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus fallen auch bei den ESF- und EHAP-geförderten Projekten Kurse, Veranstaltungen und Beratungen aus. Jede Einschränkung, die durch Auflagen und Verbote der Bundesregierung zur Bekämpfung der Epidemie entsteht, kann die Projektarbeit erheblich beeinträchtigen – und tut dies schon vielfach. Die Zuwendungsempfänger werden deshalb in dem Schreiben aufgefordert, "selbstständig zu prüfen, ob Verschiebungen, Anpassungen oder Absagen von Aktivitäten und Angebotsformaten erforderlich werden und welche Änderungen sich daraus für die Projektumsetzung ergeben".

Notwendige Anpassungen müssen daraufhin dem Bundesverwaltungsamt -  mit einer kurzen Begründung – per Mail mitgeteilt werden. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. April.

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