14.09.2026 | Redaktion | WSI

Bedeutung von Tarifverträgen für die Ausbildung

Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung

Tarifverträge regeln wichtige Aspekte der dualen Ausbildung und leisten damit wesentliche Beiträge zu besseren Bedingungen für Azubis und auch zur Attraktivität von Ausbildungsbetrieben. Das ist das wichtigste Ergebnis einer Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Dies zeigt sich nicht nur bei der Ausbildungsvergütung, sondern auch bei Regelungen wie Lernmittelzuschüssen, Mobilitätsbeihilfen, Weihnachts- oder Urlaubsgeld für Auszubildende oder bei der Übernahme nach erfolgreichem Ende der Ausbildung.

Copyright Informationen anzeigenAuszubildender und Auszubildende an einer Drehbank

Für Auszubildende ist eine ausreichende Ausbildungsvergütung wichtig, um ein selbstbestimmtes Leben während der Ausbildung möglich zu machen. Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung reicht dafür nicht aus. Diese liegt bei mindestens 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr, während die Vergütung im Durchschnitt der 20 untersuchten Branchen mit Tarifvertrag bei 1.165 Euro liegt. Die tariflich verhandelten Ausbildungsvergütungen führen dazu, dass es einen erheblichen Unterschied macht, ob man seine Ausbildung in einem tarifgebundenen Betrieb absolviert oder nicht.

Mit weiteren finanziellen Leistungen für Auszubildende, etwa Jahres-Sonderzahlungen oder Urlaubsgeld, haben Betriebe eine Möglichkeit, sich als Ausbildungsbetrieb von anderen Betrieben abzuheben und ihre Attraktivität zu steigern. Ohne Tarifvertrag handelt es sich um freiwillige Leistungen des Betriebs, in tarifgebundenen Ausbildungsbetrieben sind sie hingegen verbindlich vereinbart – und sehr verbreitet. In fast allen untersuchten Branchen sind in den Tarifverträgen Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder beides für Auszubildende festgeschrieben.

Kein rechtlicher Anspruch auf Übernahme

Im Vergleich weniger verbreitet und im Umfang meist niedriger, aber ebenfalls ein tarifliches Extra, sind nach der Auswertung des WSI Lernmittelzuschüsse. Sie sind in zehn untersuchten Branchen vereinbart, etwa für Lehrbücher, Arbeitskleidung oder Werkzeuge. Finanzielle Unterstützung beim Wohnen oder Fahrtkostenzuschüsse sind in fünf Branchen Teil tariflicher Regelungen. Schließlich gibt es im Öffentlichen Dienst sowie im Friseurhandwerk noch spezielle Prämien bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung.

In zwölf der untersuchten Branchen widmen sich tarifliche Vereinbarungen auch den Übernahmeperspektiven der Auszubildenden nach der Ausbildung. Es sind „Soll-Regelungen“: Darin empfehlen die Tarifvertragsparteien, oder sie formulieren es als Ziel, dass die Auszubildenden nach ihrem erfolgreichen Abschluss im Ausbildungsbetrieb übernommen werden – teils befristet, teils unbefristet und in einzelnen Branchen auch mit Blick auf das Prüfungsergebnis. Einen individuellen rechtlichen Anspruch der Auszubildenden auf eine Übernahme gibt es allerdings nicht.

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