28.03.2022 | Redaktion

Arbeitsförderung von Geflüchteten

IAQ-Report zeigt Wirksamkeit von Maßnahmen nach §45 SGB III

Den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§45 SGB III) kommt bei der Arbeitsförderung von Geflüchteten große Bedeutung zu. Das ergaben Befragungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) und der Universität Duisburg-Essen. Die Autorinnen und Autoren des IAQ-Reports 2022 stellen fest, dass die Maßnahmen während der Fluchtzuwanderung ab 2015 die Agenturen und Jobcenter entscheidend entlastet haben. Zugleich seien die Anforderungen an die Geflüchteten in Kombination mit den nötigen Sprachkursen aber oft zu hoch, was zu Überforderung führen könne.

Bild:  JackF/Adobe Stock

Oft musste die Eingliederung ins Berufsleben zu Gunsten von sozialen Problemen zurückgestellt werden: Zunächst mussten Wohnungsfragen gelöst, Kinderbetreuungsmöglichkeiten gefunden und gesundheitliche Probleme behandelt werden. Handlungsbedarf bestand vor allem bei der Sprachförderung: 90 Prozent der damals Geflüchteten hatten keine Deutschkenntnisse und ihre später erworbenen Sprachkenntnisse ließen rasch nach, wenn sie sie nicht regelmäßig anwendeten. Die befragten Fachkräfte konstatierten außerdem, dass die tatsächlichen sprachlichen Fähigkeiten dem zertifizierten Sprachstand oft nicht entsprechen.

Betriebliche Praktikumsphasen kamen gut an

Die Gesprächspartner kritisierten, dass die Maßnahmen in Kombination mit Sprachkursen – mit täglich sechs bis acht Stunden Frontalunterricht – die Teilnehmenden deutlich überforderten. Sehr gut kamen dagegen die betrieblichen Praktikumsphasen bei den Geflüchteten an. "Der Erfolg der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung kann wegen ihrer Vielfalt nicht allein an den Integrationsquoten der Teilnehmenden in Erwerbsarbeit festgemacht werden", so Prof. Dr. Martin Brussig, Leiter des Evaluationsteams. Vielmehr müsse auch die Wirkung der Maßnahmen auf die soziale Teilhabe der Geflüchteten einbezogen werden.

Die Evaluation erfolgte im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zwischen 2017 und 2021 und stützt sich auf eine vom Team um Brussig durchgeführte umfangreiche Untersuchung der Arbeitsagenturen und Jobcenter, wie die Maßnahmen umgesetzt wurden. Hierzu wurden zahlreiche Interviews mit Führungs- und Fachkräften der Arbeitsverwaltung, mit Maßnahmenträgern, öffentlichen Stellen und Akteuren der Zivilgesellschaft geführt, die detaillierte Einblicke in die Umsetzung der Fördermaßnahmen gaben. Die jetzt veröffentlichten Ergebnisse können auch Hinweise für die Arbeitsförderung und Eingliederung von Geflüchteten aus der Ukraine liefern.

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