Redaktion | MAGS NRW

Durchstarten für Geflüchtete

Förderrichtlinie für neue Landesinitiative in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht

Mit einer neuen Initiative will die nordrhein-westfälische Landesregierung die Integration junger Geflüchteter unterstützen. Die Förderrichtlinie des Programms "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit!" wurde Ende 2019 veröffentlicht. Besonders Geflüchtete mit Duldung und Gestattung, die sonst keinen oder nur nachrangigen Zugang zu Leistungen der Arbeitsförderung und Integrationskursen haben, können von den Fördermaßnahmen profitieren. Das Land NRW stellt dafür insgesamt 50 Millionen Euro bereit.

Mit der Inkraftsetzung der Förderrichtlinie können die Kreise und kreisfreien Städte das bevölkerungsreichsten Bundeslandes ab sofort Fördermittel beantragen. Ziel der Initiative ist, dass die Teilnehmenden mittel- und langfristig ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können und dadurch die Haushalte der Kommunen entlasten. Dafür stehen Kreisen und kreisfreien Städten sechs Förderbausteine zur Verfügung, für die sie die Gelder nutzen können:

  • Coaching
  • Berufsbegleitende Qualifizierung und / oder Sprachförderung
  • Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses
  • Schul-, ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Teilnahme an Jugendintegrationskursen
  • Innovationsfonds für innovative Maßnahmen und Projekte
  • Teilhabemanagement

Unterstützt werden soll besonders die Integration junger Frauen. So wird die Kinderbetreuung mit einer Pauschale gefördert, damit Mütter mit Kleinkindern, die keine anderweitige Betreuungsmöglichkeiten haben, dennoch an den Integrationsangeboten teilnehmen können.

Budget zur Selbstbewirtschaftung

Eine Besonderheit von "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit" besteht darin, dass den Kommunen zur Umsetzung der ersten vier Förderbausteine eine Art Budget zur Selbstbewirtschaftung zur Verfügung gestellt wird. Dieses Budget ist auf der Grundlage des FlüAG-Schlüssels (Flüchtlingsaufnahmegesetz) ermittelt und berücksichtigt die Anzahl der Geflüchteten vor Ort. Danach können die Kommunen die Förderbeträge relativ frei bis Ende Juni 2022 planen und je nach Bedarf vor Ort für die Förderbausteine einsetzen. Werden die Beträge im ersten Jahr nicht völlig ausgeschöpft, können sie auch im nächsten Jahr verwendet werden.

Weitere Informationen