11.06.2019 | Redaktion | BA

Kostensätze aktualisiert

Arbeitsagentur veröffentlicht neue Bundesdurchschnittskostensätze

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung veröffentlicht. Die neuen B-DKS greifen für Maßnahmen, deren Antrag auf Zulassung bei einer fachkundigen Stelle ab dem 03.06.2019 eingereicht wird.

Bild:  Berthold Bronisz | Pixelio

Zum Erhalt und zur Verbesserung der Chancen am Arbeitsmarkt sieht das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) die Möglichkeit von Maßnahmen zur "Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 4 und 5 SGB III" vor. Über die Zulassung der Anbieter solcher Maßnahmen sowie über die Zulassung der Maßnahmen selbst entscheiden so genannte "fachkundige Stellen nach § 177 SGB III". 

Zur Zulassung heißt es im SGB III, dass diese "ausgeschlossen" ist, wenn "die Maßnahmekosten über den durchschnittlichen Kostensätzen liegen, die von der Bundesagentur jährlich ermittelt werden". Ausnahmen sind nur möglich, wenn "die innerhalb der Bundesagentur zuständige Stelle den erhöhten Maßnahmekosten" zustimmt. Die aktuellen sogenannten Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmen hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf ihren Internetseiten am 3. Juni 2019 veröffentlicht.

Die Maßnahmezulassungen durch die fachkundigen Stellen haben eine Gültigkeit von jeweils drei Jahren, dabei dürfen die zu diesem Zeitpunkt geltenden B-DKS regelmäßig nicht überschritten werden. Der Ausschluss von Maßnahmen, deren Kosten über den von der BA ermittelten durchschnittlichen Kostensätzen liegen, nur diesen Fachkundigen Stellen möglich, die Kostensätze zu prüfen und anzuerkennen.

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