16.05.2018 | Redaktion | BMAS

Neues Bundesprogramm zur Teilhabe

"Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro"

Ein neues bundesweites Programm soll den Jobcentern und Rentenversicherungsträgern die Möglichkeit eröffnen, über einen längeren Zeitraum neue Ansätze zur Unterstützung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu erproben. Die Förderrichtlinie "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro" wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Interessierte Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können bis zum 4. Juli 2018 ihre Projektideen einreichen.

Die Erkenntnisse aus den Modellprojekten sollen helfen, erfolgreiche Beispiele zu identifizieren und anschließend flächendeckend umzusetzen. Langfristiges Ziel ist es, die Zugangszahlen in die Erwerbsminderungsrente und in die Eingliederungshilfe zu senken - ein zentrales Anliegen des Bundesteilhabegesetzes. Mit Hilfe des Programms sollen die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen und von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gesichert und neue Beschäftigungschancen eröffnet werden.

Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie wurde der erste Förderaufruf veröffentlicht, der die Fristen und Rahmenbedingungen des Antragsverfahrens konkretisiert. Bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wurde eine unabhängige Fachstelle eingerichtet, die als Projektträger für die Abwicklung der Modellvorhaben zuständig ist.