07.05.2018 | Redaktion

Ausschreibung für Integrationsprojekte

Auch im Jahr 2019 fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wieder Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von zugewanderten Menschen. Die Projekte setzen im Wohnumfeld an, um bestehende Kontaktmöglichkeiten zwischen Zugewanderten und Aufnahmegesellschaft zu nutzen. Zur Zielsetzung gehört sowohl die Integration der Zugewanderten als auch die interkulturelle Öffnung der Aufnahmegesellschaft.

Junge geflüchtete Frau im Sprachunterricht
Bild: rawpixel

Konkret sollen die Projekte die Kompetenzen von Zugewanderten stärken und die gleichberechtigte Teilhabe Zugewanderter am gesellschaftlichen und politischen Leben fördern, insbesondere durch eine verstärkte Einbeziehung von Migrantenorganisationen in die Integrationsarbeit vor Ort. Außerdem sollen sie zur Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz von Zuwanderer- und Aufnahmebevölkerung sowie zur Kriminalitäts-und Gewaltprävention beitragen.

Die Ausschreibung der Projekte erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Sie soll die gesetzlichen Integrationsangeboten wie Integrationskurse, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer und Jugendmigrationsdienste ergänzen. Ein erster formloser Antrag kann bis zum 15. Juni 2018 eingereicht werden. Im zweiten Schritt werden die anschließend ausgewählten Projekte zu einer "finalen Antragseinreichung" aufgefordert.