29.01.2018 | REHADAT | Redaktion

Bundesteilhabegesetz

Änderungen durch Inkrafttreten der zweiten Stufe

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REHADAT, das Informationssystem zur beruflichen Teilhabe und Inklusion, informiert über die aktuellen Änderungen im Sozialgesetzbuch (SGB) IX für Betriebe und Menschen mit Behinderungen.

Am 01.01.2018 ist die zweite Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten, was zu umfassenden Änderungen im Behinderten- und Teilhaberecht führt. Neben Änderungen in zahlreichen Gesetzen (zum Beispiel im Betriebsverfassungsgesetz) und Verordnungen ist seit Jahresbeginn 2018 auch eine komplett neue Fassung des SGB IX in Kraft getreten. Das bisherige zweiteilige SGB IX wurde durch eine neue dreiteilige Fassung abgelöst, in die das Eingliederungshilferecht integriert ist.

SGB IX, Teil 1Teil 1 enthält wie bisher die allgemeinen Regelungen zum Rehabilitations- und Teilhaberecht. Wichtige Änderungen bei der Bedarfserkennung und -ermittlung, sowie der Zuständigkeitsklärung sollen die Zusammenarbeit der Rehaträger reformieren und verbessern.
SGB IX, Teil 2Teil 2 wurde neu eingefügt und regelt das modernisierte Eingliederungshilferecht. Dieser Teil tritt größtenteils erst ab 2020 in Kraft.
SGB IX, Teil 3Teil 3 wurde neu eingefügt und regelt das modernisierte Eingliederungshilferecht. Dieser Teil tritt größtenteils erst ab 2020 in Kraft.

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