Paritätischer Gesamtverband | Redaktion

Mehr Lohn für pädagogisches Personal

Neuer Tarifvertrag nach langen Verhandlungen in Kraft

Für pädagogisches Personal in Maßnahmen der Arbeitsförderung gelten ab sofort eine neue, höhere Mindestvergütung und ein Urlaubsanspruch von 29 Tagen. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt zwölf Monate.

Der Mindestlohn für das pädagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung nach SGB II oder III wird zum 1. Januar 2018 um 4,5 Prozent, auf 15,26 Euro, erhöht.

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich nach sieben Monaten auf einen Kompromiss verständigt. Die Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger Beruflicher Bildung und die Tarifkommissionen der Gewerkschaften GEW und ver.di hatten seit dem Frühjahr 2017 verhandelt. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 19.12.2017 ist die "Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Sozialgesetzbuch" nun rechtskräftig.

Weitere Informationen

  • Bundesanzeiger vom 19.12.2017 (PDF)
    Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Vierte Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverordnung – AusbDienstLArbbV 4)
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