19.12.2017 | PM BIBB

Integration geflüchteter Menschen

Mitglieder des BIBB-Hauptausschusses verständigen sich auf gemeinsame Position

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) setzt sich dafür ein, dass die Ausbildungsduldung und weitere Duldungsregelungen bundeslandübergreifend einheitlich angewandt werden. In einer Sitzung am 13. Dezember 2017 in Bonn verständigten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Länder auf eine gemeinsame Position zur Integration geflüchteter Menschen in Ausbildung.

Dunkelhäutiger Azubi und Ausbilder
Bild: BIBB/ES

Aus Sicht des Hauptausschusses sollte gewährleistet werden, dass abgelehnte, aber ausbildungswillige Geflüchtete und Betriebe schon vor dem tatsächlichen Ausbildungsbeginn Planungssicherheit erhalten. Berufsvorbereitende Maßnahmen wie Einstiegsqualifizierungen sollten für die Dauer der Maßnahme vom Abschiebeschutz umfasst werden. Dies gelte unabhängig davon, ob bereits ein Ausbildungsvertrag für eine anschließende qualifizierte Berufsausbildung geschlossen und der Nachweis einer positiven Rechtsprüfung durch die zuständige Stelle geführt wurde.

Der Hauptausschuss ist Organ des BIBB und zugleich gesetzliches Beratungsorgan der Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der beruflichen Bildung. In ihm wirken mit gleichem Stimmenanteil Beauftragte der Arbeitgeber und Gewerkschaften, der Länder und des Bundes ("Bänke") zusammen.