09.04.2026 | Redaktion
Schulsozialarbeit strukturell absichern
Hildesheimer Erklärung zur Schulsozialarbeit veröffentlicht
Zum Abschluss des Bundeskongresses Schulsozialarbeit im März haben die über 600 Teilnehmenden die Hildesheimer Erklärung verabschiedet. Darin fordern sie unter anderem einen flächendeckenden Ausbau der Schulsozialarbeit, verlässliche Finanzierungsstrukturen und bundesweite Qualitätsstandards. Getragen wird die Erklärung von einem breiten Bündnis von Hochschulen, Verbänden und bundesweiten Arbeitsgemeinschaften sowie Gewerkschaften. Noch bis Ende April kann die Hildesheimer Erklärung mitgezeichnet werden.
Schulsozialarbeit erfüllt aus Sicht der Unterzeichnenden unverzichtbare gesellschaftliche Aufgaben: "Sie unterstützt junge Menschen durch Beratung, individuelle und soziale Förderung, gruppenbezogene oder kulturelle Bildung und vernetzt die Schule im Sozialraum. Sie wirkt durch ihre Angebote und ihre Expertise präventiv und intervenierend, stärkt Chancengerechtigkeit und Teilhabe und trägt zum Abbau von Benachteiligungen bei". Gerade angesichts der gegenwärtigen Krisen müssten die Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe auf die Belastungen von Kindern und Jugendlichen reagieren, Probleme ansprechen, Lösungen einfordern und kreative Wege finden, um junge Menschen zu befähigen, zu stärken und zu unterstützen.
Die Hildesheimer Erklärung fordert deshalb einen flächendeckenden, dauerhaft gesicherten Ausbau der Schulsozialarbeit mit ausreichenden Ressourcen. Schule müsse sich weiterentwickeln, um den jungen Menschen in ihren Herausforderungen gerechter und als Institution zukunftsfähig zu werden. Hierzu sei eine systematische Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe und Schule notwendig. Schule müsse sich außerdem strukturell weiter in den Sozialraum öffnen. Als Expertin für Netzwerkarbeit und Sozialraumorientierung solle die Schulsozialarbeit an dieser Öffnung mitwirken. Die rechtliche Verankerung des §13a SGB VIII müsse durch entsprechende Ausführungsgesetze auf Länderebene abgesichert werden. Darüber hinaus müsse Schulsozialarbeit in alle Schulgesetze aufgenommen werden.
Dies sind die konkreten Forderungen der Unterzeichnenden:
- Verlässliche Kooperations- und Finanzierungsstrukturen von Bund, Ländern und Kommunen unter Wahrung von Subsidiarität und Trägervielfalt.
- Mindestens eine unbefristete Vollzeitstelle pro Schule.
- Die Abstimmung und Verankerung gemeinsamer bundesweiter Qualitätsstandards.
- Ausreichende Ressourcen für Planung, Qualitätssicherung und fachliche Begleitung.
- Tariflich gesicherte, der Qualifikation angemessene Arbeitsbedingungen.
- Klare Kooperationsvereinbarungen vor Ort und die Verankerung interprofessioneller Zusammenarbeit als fester Bestandteil von Schule.