30.04.2026 | Redaktion

Existenzielle Bedarfe junger Menschen

Offener Brief zur Liste einer Arbeitsgruppe im Kanzleramt mit Einsparpotenzialen

„Leisten wir uns in der Kinder- und Jugendhilfe, den Eingliederungshilfen für junge Menschen mit Behinderungen, für Kinder und Jugendliche mit alleinerziehenden Elternteilen einen nicht mehr länger finanzierbaren Luxus?“ Diese Frage steht am Anfang eines offenen Briefes, den Sabine Andrese, Karin Böllert und Wolfgang Schröer an das Bundeskanzleramt geschrieben haben. Darin beziehen sie sich auf ein Dokument einer nicht öffentlichen Arbeitsgruppe im Kanzleramt, das Einsparungsvorschläge in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Eingliederungshilfe auflistet.

Bild: jd-photodesign/Adobe Stock

Die Professorinnen und Professoren sehen es als legitim an, wenn die Regierung angesichts komplexer Probleme um vielfältige Vorschläge bitte und diese im vertraulichen Rahmen diskutiere. Dennoch müsse man froh darüber sein, dass das Papier vorzeitig seinen Weg in die Öffentlichkeit gefunden habe, weil es einen sozialpolitischen Kurs oder die Suchrichtung in der Kinder- und Jugendpolitik sichtbar mache: "Ungeachtet fachlicher Standards, rechtlicher Grundlagen, internationaler Abkommen wie der UN-Behindertenkonvention und wissenschaftlicher Erkenntnisse wird der Weg der Schwächung individueller Rechtsansprüche von ohnehin bereits belasteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beschritten mit dem Ziel der Kostensenkung und ungeachtet ihres Rechts auf Bildung, Schutz und soziale Teilhabe."

Niemand könne bestreiten, dass die Kosten für die Leistungsrechte junger Menschen in den letzten Jahren enorm gestiegen seien und insbesondere Kommunen erheblich darunter leiden, so die Autorinnen und Autoren. Es sei das Gebot verantwortlichen Handelns, strukturelle Fehlstellungen zu identifizieren, Alternativen auszuloten, nach Synergien zu suchen und Ausgaben im Interesse von Steuerzahlerinnen und Steuerzahler überschaubar zu halten. Allerdings sei es zu einfach, die Kostensteigerungen mit einer simplen Einnahmen-Ausgaben-Perspektive zu betrachten. Die Ursachen für gestiegene Ausgaben seien vielfältig, kein Ausdruck luxuriöser Ansprüche und in aller Regel gebe es gute Gründe dafür.

Zu diesen Gründen und zu den möglichen Folgen der gelisteten Einsparpotenziale führen sie sechs Bespiele an:

  • Frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote: Ein Großteil der Kostensteigerungen gehe auf den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung zurück, der die Teilhabechancen von Kindern erhöhe.
  • Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen: Die Priorisierung von Poolangeboten vor 1:1-Betreuung minimiere die Teilhabechancen, sofern die Angebote nicht angemessen ausgestattet werden.
  • Inklusive Kinder- und Jugendhilfe: Die Länderöffnungsklausel des Referentenentwurfs zur ersten Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe könne zu einem Stopp einer angestrebten Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe führen, um einen länderrechtlichen Flickenteppich zu vermeiden.
  • Kinderarmut: Die Rückkehr zu alten Regelungen des Unterhaltsvorschussgesetzes sei ein Rückschritt im Kampf gegen Kinderarmut.
  • Careleaverinnen und Careleaver: Fehlende Regelungen zur Nachsorge mindere ihre Teilhabechancen und erhöhe die Wahrscheinlichkeit eines Übergangs ins nächste Leistungssystem oder gar die Obdachlosigkeit.
  • Junge Geflüchtete: Die Unterbringung von minderjährigen, unbegleiteten Geflüchteten in Erwachsenenunterkünften stehe internationalem und nationalem Recht entgegen.

Weitere Informationen

  • Kinderschutzbund: Zum politischen Umgang mit existenziellen Bedarfen junger Menschen
    Die Autorinnen und Autoren: Prof. Dr. Sabine Andresen (Universität Frankfurt), Präsidentin des Kinderschutzbundes, Prof. Dr. Karin Böllert (Universität Münster), Vorsitzende der Sachverständigenkomission des 17. Kinder- und Jugendberichtes und Prof. Dr. Wolfgang Schröer (Universität Hildesheim), Vorsitzender des Bundesjugendkuratoriums.