Gewährung von Zuwendungen an Pflegeschulen für das Vorhalten von Räumlichkeiten
Fördergebiet
Schleswig-Holstein
Zuständiges Ministerium
Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Laufzeit
31.05.25 bis 31.12.2028
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Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
finanzielle Unterstützung
bauliche und sachliche Ausstattung
An wen richtet sich das Angebot?
Berufsbildende Schulen (Pflegeschulen)
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildungsplätze anbieten oder erhalten
Schulische Ausbildung fördern
Spezifische Berufsfelder oder Branchen stützen
Übergänge in Arbeit und Beschäftigung sichern; berufliche Integration; Fachkräftemangel vorbeugen
Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen aus Haushaltsmitteln an Pflegeschulen, welche keine Förderung über das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze erhalten.
Gefördert werden Kosten für das Vorhalten von Räumlichkeiten, die der Pflegeausbildung dienen, sowie für die Beschaffung von Anlagegütern. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt (max. 500 Euro je tatsächlich belegtem Schulplatz).