Zuwendungen für die Miet- und Investitionskosten der Pflegeschulen

Fördergebiet

Niedersachsen

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes

Laufzeit

bis 31.12.2029

Link zum Internetauftritt

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

finanzielle Unterstützung
Schaffung und Erhalt von Ausbildungsverhältnissen

An wen richtet sich das Angebot?

Träger von Pflegeschulen

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsplätze anbieten oder erhalten
Übergänge in Arbeit und Beschäftigung sichern; berufliche Integration; Fachkräftemangel vorbeugen

 

Beschreibung

Das Land gewährt den staatlich anerkannten Pflegeschulen Zuwendungen zur Förderung und Sicherung der Ausbildungen in der Pflege nach dem Pflegeberufegesetz und dem Pflegeassistenzgesetz. Durch die Zuwen­dungen soll die Grundlage für eine qualitativ hochwertige, fachgerechte und bedarfsgerech­te Ausbildung für die Pflegeberufe im Rahmen der besetzten Ausbildungsplätze auch in Pfle­geschulen sichergestellt werden, die nicht mit einem Krankenhaus verbunden sind. Es werden Aufwendungen für Miete, Pacht, Nutzung oder Mitbenutzung von Gebäuden und sonstigen ab­schreibungsfähigen Anlagegütern im Wege ei­ner Pauschale anteilig gefördert.