Zuwendungen für die Miet- und Investitionskosten der Pflegeschulen
Fördergebiet
Niedersachsen
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes
Laufzeit
bis 31.12.2029
Link zum Internetauftritt
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
finanzielle Unterstützung
Schaffung und Erhalt von Ausbildungsverhältnissen
An wen richtet sich das Angebot?
Träger von Pflegeschulen
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildungsplätze anbieten oder erhalten
Übergänge in Arbeit und Beschäftigung sichern; berufliche Integration; Fachkräftemangel vorbeugen
Beschreibung
Das Land gewährt den staatlich anerkannten Pflegeschulen Zuwendungen zur Förderung und Sicherung der Ausbildungen in der Pflege nach dem Pflegeberufegesetz und dem Pflegeassistenzgesetz. Durch die Zuwendungen soll die Grundlage für eine qualitativ hochwertige, fachgerechte und bedarfsgerechte Ausbildung für die Pflegeberufe im Rahmen der besetzten Ausbildungsplätze auch in Pflegeschulen sichergestellt werden, die nicht mit einem Krankenhaus verbunden sind. Es werden Aufwendungen für Miete, Pacht, Nutzung oder Mitbenutzung von Gebäuden und sonstigen abschreibungsfähigen Anlagegütern im Wege einer Pauschale anteilig gefördert.