Gewährung von Zuwendungen für Investitionen an Pflegeschulen

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Laufzeit

01.01.2022 bis 31.12.2028

Link zum Internetauftritt

https://www.bezreg-muenster.de/foerderungen/investitionsprogramm-pflegeschulen

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

finanzielle Unterstützung
bauliche und sachliche Ausstattung

An wen richtet sich das Angebot?

Berufsbildende Schulen (Pflegeschulen)

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsplätze anbieten oder erhalten
Schulische Ausbildung fördern
Spezifische Berufsfelder oder Branchen stützen
Übergänge in Arbeit und Beschäftigung sichern; berufliche Integration; Fachkräftemangel vorbeugen

 

Beschreibung


Gefördert werden Investitionen an Pflegeschulen und Mietausgaben für Schulgebäude. Die Fördermittel werden auf Grundlage von besetzten Schulplätzen durch jährliche Pauschalbeträge, mit denen die Pflegeschule im Rahmen der  Zweckbindung der Fördermittel wirtschaften kann, bemessen und können verwendet werden für

a) Investitionen zur Errichtung von Pflegeschulen (Neubau, Umbau, Erweiterungsbau) einschließlich der Erstausstattung mit den für den Betrieb einer Pflegeschule notwendigen Anlagegütern sowie die Wiederbeschaffung von Anlagegütern,

b) Mietausgaben für Schulgebäude und

c) die Wiederbeschaffung von Anlagegütern.