Ausstattung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für berufliche Bildung in Bezug auf kritische Technologien

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Laufzeit

bis 31. Dezember 2029

Link zum Internetauftritt

https://www.mags.nrw/

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung
Nachqualifizierung

Was wird angeboten?

finanzielle Unterstützung
Qualifizierung / Unterweisung / produktionsorientiertes Lernen (Praxisvermittlung)
bauliche und sachliche Ausstattung
Fort- und Weiterbildung von Lehr- / Fachpersonal

An wen richtet sich das Angebot?

Auszubildende
Berufsbildende Schulen
Außerschulische Bildungseinrichtungen
Berufsbildungseinrichtungen / ÜBS
Sonstige Institutionen: Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsqualität steigern
Außerbetriebliche Ausbildung fördern
Spezifische Berufsfelder oder Branchen stützen
Berufspraxis simulieren und üben
Zusatzqualifikationen vermitteln
Übergänge in Arbeit und Beschäftigung sichern; berufliche Integration; Fachkräftemangel vorbeugen

 

Beschreibung


Gefördert wird die Ausstattung und Modernisierung von Werkstätten, Laboren und (digitalen) Lehr-Lernräumen in bestehenden Aus- und Weiterbildungseinrichtungen. Zur förderfähigen Ausstattung gehören Laboreinrichtungen, Maschinen, Werkzeuge, Versuchs- und Erprobungsanlagen, technische Geräte und IT-Ressourcen (Hard- und Software), die benötigt werden, um Arbeits- und Fachkräfte für den Umgang mit sowie für die Entwicklung und Herstellung von kritischen Technologien einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen zu qualifizieren.
Die Modernisierung der entsprechend ausgestatteten Räume ist nur soweit förderfähig, wie diese für den Betrieb der Ausstattung erforderlich ist.

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