Förderung der außerschulischen Jugendbildung, der Jugenderholung und der Strukturen sowie zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Laufzeit

01.01.2022 bis 31.12.2027

Link zum Internetauftritt

https://jugendarbeitsnetz.de/landesjugendplan/allgemeines-zur-verwaltungsvorschrift-des-sozialministeriums-zur-foerderung-der-kinder-und-jugendarbeit-sowie-jugendsozialarbeit-vwv-kja-und-jsa

Handlungsfeld(er)

Berufsvorbereitung
Übergangsmanagement

Was wird angeboten?

Projekte mit offener Ausgestaltung; Modellprojekte
Beratungsangebote; auch Berufsberatung, Berufsorientierungsmaßnahmen, Profilanalysen
administrative und organisatorische Hilfen
regionale oder landesweite Strukturentwicklung; Aktivitäten zur Vernetzung von Akteuren
finanzielle Unterstützung
Entwicklung von Lehr- und Lernmaterialien sowie -konzepten
Begleitung / Coaching (individuelle längerfristige Unterstützung)
Fort- und Weiterbildung von Lehr- / Fachpersonal

An wen richtet sich das Angebot?

Schülerinnen und Schüler
Jugendliche
Sozial Benachteiligte
Außerschulische Bildungseinrichtungen
pädagogische Fachkräfte
Sonstige Institutionen: Freie Träger der Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendbildung

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Lernortkooperation und Lernortvernetzung stärken
Netzwerke bilden und stärken
Berufswahlprozess begleiten
Inklusion fördern
Ausbildung vorbereiten
Übergang Schule - Ausbildung erleichtern
Zusatzqualifikationen vermitteln wie digitale, soziale, interkulturelle etc. Kompetenzen
Übergänge in Arbeit und Beschäftigung sichern; berufliche Integration

 

Beschreibung


Eine zeitgemäße außerschulische Jugendbildung und Jugenderholung der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit richtet sich an die Jugend in ihrer ganzen Breite und versteht sich als inklusiv. Sie nimmt die Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen in den Blick und ermöglicht Zugänge zu ihren Angeboten.
Das Land Baden Württemberg fördert anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie sonstige Träger der außerschulischen Jugendbildung. Neben der Förderung der Entwicklung junger Menschen stehen u. a. der Ausgleich sozialer Benachteiligung und die Überwindung individueller Beeinträchtigungen der im Fokus. Ziel ist eine pädagogische Hilfe, welche die schulische und berufliche Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale Integration der Jugendlichen fördert.

Zuwendungen für folgende Bereiche sind möglich:

  • Kinder- und Jugenderholung
  • außerschulische Jugendbildung
  • Jugendverbände, landesweite Fachorganisationen und Zusammenschlüsse der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
  • Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit