Förderung der Ausbildung für die Pflegefachassistenz
Fördergebiet
Nordrhein-Westfalen
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Laufzeit
bis 31. Dezember 2027
Link zum Internetauftritt
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
finanzielle Unterstützung
An wen richtet sich das Angebot?
Berufsbildungseinrichtungen
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Spezifische Berufsfelder oder Branchen stützen,
Fachkräftemangel vorbeugen
Beschreibung
Das Land NRW unterstützt staatlich anerkannte Pflegeschulen bei der Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zur Pflegefachassistentin und zum Pflegefachassistenten.
Die Zuwendung wird in Form der pauschalierten Festbetragsfinanzierung als Zuweisung/Zuschuss gewährt. Der Höchstbetrag der Zuwendung je Pflegeschule errechnet sich aus der Anzahl der in den jeweiligen Kursen förderungsfähigen Ausbildungsplätzen pro Monat und der Höhe des pauschalen Förderbetrages.