Ausbildungsrichtlinie - 2.4 Koordinierungsstellen

Fördergebiet

Thüringen

Zuständiges Ministerium

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

Laufzeit

bis Dezember 2029

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Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

administrative / organisatorische Unterstützung

An wen richtet sich das Angebot?

Berufsbildungseinrichtungen

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Koordinierung

 

Beschreibung

Gefördert werden Koordinierungsstellen für die Projektträger von überbetrieblichen Ergänzungslehrgängen.

Die Koordinierungsstellen werden bei den Thüringer Kammern als zuständige Stellen nach § 71 BBiG für die betreffenden Ausbildungsberufe eingerichtet.

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