Pflege- und Gesundheitsbonus

Fördergebiet

Bayern

Zuständiges Ministerium

Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Laufzeit

Februar 2019 bis 31. Dezember 2029

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Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

finanzielle Unterstützung

An wen richtet sich das Angebot?

Auszubildende
Berufsbildende Schulen

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Schulische Ausbildung fördern
Spezifische Branchen und Branchen stützen (Pflege, Heilpädagogik)
Übergänge in Arbeit und Beschäftigung sichern; berufliche Integration; Fachkräftemangel vorbeugen

 

Beschreibung

Die Träger privater Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe, Kinderpflege bzw. Sozialpflege, privater Fachakademien für Sozialpädagogik und privater Fachschulen für Heilerziehungspflege bzw. Heilerziehungspflegehilfe haben im Rahmen der staatlichen Schulfinanzierung gesetzliche Ansprüche auf Betriebskostenzuschuss und Schulgeldersatz. Auf Grund der Privatschulfreiheit steht es den Trägern dieser privaten beruflichen Schulen daneben frei, von ihren Schülerinnen und Schülern in den Grenzen des Sonderungsverbotes Schulgeld zu erheben.

Um interessierten jungen Menschen die Wahl dieser Ausbildungs- und Berufswege zu erleichtern, zahlt der Freistaat Bayern zusätzlich an die Träger der genannten Schularten einen weiteren freiwilligen Zuschuss, der an den freiwilligen Verzicht der Träger auf die unmittelbare Erhebung von Schulgeld von den Schülerinnen und Schülern geknüpft ist (Pflegebonus). Der Freistaat will auf diese Weise eine möglichst große Zahl junger Menschen dazu motivieren, sich für einen der angesichts des gesellschaftlichen und demografischen Wandels gesellschaftlich besonders relevanten Berufe zu entscheiden.