Förderung der Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe

Fördergebiet

Brandenburg

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS) des Landes Brandenburg

Laufzeit

bis 30.09.2029

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Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Andere finanzielle Unterstützung (Sonstiges: Personal- und Sachkosten für den theoretischen und praktischen Unterricht der Altenpflegeausbildung)

An wen richtet sich das Angebot?

Berufsbildungseinrichtungen/Überbetriebliche Berufsbildungsstätten
Staatlich anerkannte Altenpflegeschulen

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsqualität steigern
Spezifische Berufsfelder oder Branchen stützen (Altenpflege)
Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung; Schaffung und Erhalt von Ausbildungsverhältnissen

 

Beschreibung

Das Land Brandenburg fördert die Personal- und Sachkosten für den theoretischen und praktischen Unterricht der Altenpflegeausbildung sowie der Altenpflegehilfeausbildung.

Die Schüler/-innen müssen die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und einen Ausbildungsvertrag mit einer praktischen Ausbildungsstätte in Brandenburg geschlossen haben.

Die praktische Ausbildungsstätte muss eine angemessene, den branchen- und ortsüblichen Sätzen entsprechende Ausbildungsvergütung zahlen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.