Berufsausbildungsförderung - Unterabschnitt 2.4: Förderung von auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Personen
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Finanzielle Unterstützung
An wen richtet sich das Angebot?
Betriebe;
Jugendliche/junge Erwachsene (Einwanderer und Flüchtlinge; Sozial benachteiligte Personen)
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildungsplätze bereitstellen
Beschreibung
Das Land Berlin unterstützt im Rahmen der Berufsausbildungsförderung auf dem Arbeitsmarkt benachteiligte Jugendliche (berufliche Erstausbildung).
Die Auszubildenden müssen die Probezeit bestanden haben.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 30% der monatlichen Vergütung im ersten und zweiten Ausbildungsjahr und 70% im dritten Ausbildungsjahr, insgesamt höchstens 10.000 EUR je Ausbildungsverhältnis.