Förderung der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit (AJS-Richtlinie)
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Berufsorientierung
Berufsvorbereitung
Was wird angeboten?
Projekte mit offener Ausgestaltung; Modellprojekte
Beratungsangebote; auch Berufsberatung, Berufsorientierungsmaßnahmen
Training/Kurse (Theorievermittlung)
Nachhilfe/Stützunterricht/Förderunterricht
Qualifizierung/Unterweisung/produktionsorientiertes Lernen (Praxisvermittlung), Praktika
Begleitung/Coaching (individuelle längerfristige Unterstützung)
Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung, Schaffung und Erhalt von Ausbildungsverhältnissen
An wen richtet sich das Angebot?
Sozial Benachteiligte
Lernbeeinträchtigte
Behinderte
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildung vorbereiten
Berufswahlprozess begleiten
Praktika begleiten; Betriebsnähe fördern
Berufspraxis simulieren und üben
Übergang Schule - Ausbildung erleichtern
Basisqualifikationen vermitteln
Beschreibung
Ziel der Förderung von Maßnahmen der AJS ist es, jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, geeignete sozialpädagogisch begleitete Vorschalt- und Ausbildungsmaßnahmen anzubieten, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen und dadurch die dauerhafte
berufliche und soziale Integration ermöglichen. Einstiegsqualifizierungen (EQ) sind nicht Gegenstand der Förderung.
Junge Menschen sollen durch diese gezielten Angebote die Möglichkeit erhalten, die Ausbildungsreife oder einen anerkannten Ausbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz zu erwerben. Neben der Förderung der beruflichen Integration durch Ausbildung geht es um die Förderung der sozialen Integration.