Umgang und Führen eines Gabelstaplers

Zugrundeliegender Ausbildungsberuf

Fachkraft für Lagerlogistik

Fundstelle der Ausbildungsordnung

Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1887 vom 28.07.2004

Berufsfeld

Lager / Handel

Entwickelt von

Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH
Am Storrenacker 9-11
76139 Karlsruhe

Gemäß BAVBVO bestätigt am

31.08.2018

Gemäß BAVBVO bestätigt von

Industrie- und Handelskammer Karlsruhe
Lammstraße 13-17
76133 Karlsruhe

Qualifizierungsziel

Die Teilnehmenden wenden maschinelle Fördermittel sowie Hilfsmittel vorschriftsmäßig, umweltschonend und kostensparend an. Sie beachten dabei die Gefahren, die beim Umgang damit für Ware und Mensch auftreten können. Sie beachten die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften.
Sie erwerben einen Gabelstaplerfahrausweis nach Betriebssicherheitsverordnung des BGV.

Gesamtvermittlungsdauer in Stunden

195

Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse

Zu vermittelnder Inhalt1. Sicherheit und Gesundheitsschutz

Der / die Qualifizierte

- beherrscht die erlernten Gefahren- und Sicherheitsvorgaben und kann Maßnahmen zu Ihrer Vermeidung in bekannten Situationen anwenden.

- beherrscht die erlernten berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und kann diese in bekannten Situationen anwenden.

- kann die erlernten Verhaltensweisen bei Unfällen wiedergeben, beherrscht erlernte erste Maßnahmen und kann sie in bekannten Situationen anwenden.

- beherrscht die erlernten Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes; kann erlernte Verhaltensweisen bei Bränden wiedergeben, auf bekannte Situationen anwenden und beherrscht die erlernten Maßnahmen zur Brandbekämpfung.

Zuordnung zur
Ausbildungsordnung
§11 Nr. 3

a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden

c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden;
Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen

Zu vermittelnder Inhalt2. Umweltschutz

Der / die Qualifizierte

- kann erlernte mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen wiedergeben und in bekannten Situationen anwenden.

- beherrscht die erlernten Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung und kann diese in bekannten Situationen anwenden.

Zuordnung zur
Ausbildungsordnung
§11 Nr. 4

zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären

c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Zu vermittelnder Inhalt3. Logistische Prozesse

Der / die Qualifizierte

- beherrscht erlernte Arbeitsschritte bei der Handhabung von Gütern entsprechend ihrer Eigenschaften unter der Beachtung von Kennzeichnungen und Symbolen und kann diese in bekannten Situationen anwenden.

- beherrscht erlernte Arbeitsschritte bei der Handhabung von Verpackung und Transport, wendet die gesetzlichen und betrieblichen Vorschriften an und kann diese in bekannten Situationen anwenden.

Zuordnung zur
Ausbildungsordnung
§11 Nr. 6

d) Güter, insbesondere Gefahrgüter, gefährliche Arbeitsstoffe, Zollgut, verderbliche Ware entsprechend ihren Eigenschaften unter Beachtung von Kennzeichnungen und Symbolen handhaben

e) gesetzliche und betriebliche Vorschriften bei Verpackung und Transport anwenden

Zu vermittelnder Inhalt4. Einsatz von Arbeitsmitteln

Der / die Qualifizierte

- beherrscht erlernte Arbeitsschritte beim Einsetzen der Arbeits- und Fördermittel und kann diese in bekannten Situationen anwenden.

- beherrscht erlernte Arbeitsschritte bei der Pflege der Arbeits- und Fördermittel und kann diese in bekannten Situationen anwenden; bekannte Schädigungen der Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft werden kontrolliert und dies nach einem bekannten Vorgehen zur Beseitigung der Beeinträchtigung veranlasst.

Zuordnung zur
Ausbildungsordnung
§11 Nr. 7

b) Arbeits- und Fördermittel einsetzen

d) Arbeits- und Fördermittel pflegen sowie deren Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft kontrollieren;
Beseitigung von Beeinträchtigungen veranlassen

Zu vermittelnder Inhalt5. Be- und Entladen

Der / die Qualifizierte

- beherrscht erlernte Arbeitsschritte bei der Entladung von Gütern und kann diese in bekannten Situationen anwenden.

- beherrscht erlernte Arbeitsschritte bei der Zuleitung von Gütern zu dem Bestimmungsort und kann diese in bekannten Situationen anwenden.

Zuordnung zur
Ausbildungsordnung
§11 Nr. 8

b) Güter entladen

f) Güter dem Bestimmungsort zuleiten

Leistungsfeststellung

Arbeitsprobe, schriftlicher Test (Quiz-Befragung), Fachgespräch, Beobachtung und Beurteilung der Tätigkeiten mindestens zweimal während der Dauer der Vermittlung (mit Beurteilungsbogen)