Speisenzubereitung in der Küche
Zugrundeliegender Ausbildungsberuf
Koch / Köchin
Fundstelle der Ausbildungsordnung
BGBl. I Nr. 10, S. vom 13.02.1998
Wichtiger Hinweis: Die Ausbildungsberufe im Gastgewerbe wurden 2022 neu geordnet.
Sollten Sie Inhalte dieses Qualifizierungsbausteins im Rahmen Ihrer Bildungsarbeit verwenden wollen, muss eine Anpassung des Bausteins auf Basis einer aktuellen Ausbildungsordnung eines anerkannten Ausbildungsberufs vorgenommen werden und der Qualifizierungsbaustein von der zuständigen Stelle neu bestätigt werden!
Berufsfeld
Hotel- und Gastgewerbe / Ernährung
Entwickelt von
Hofgut Himmelreich gGmbH
Akademie Himmelreich
Himmelreich 38
79199 Kirchzarten
http://www.hofgut-himmelreich.de
Gemäß BAVBVO bestätigt am
25.08.2017
Gemäß BAVBVO bestätigt von
Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
Postfach 8 60
79008 Freiburg
Qualifizierungsziel
Die Teilnehmenden können unter Berücksichtigung von betrieblichen Gegebenheiten, von Sicherheitsregeln, Gesundheitsschutz und Umweltschutz einfache Speisen zubereiten und anrichten sowie grundlegende vor- und nachbereitende Tätigkeiten in der Küche selbstständig durchführen.
Gesamtvermittlungsdauer in Stunden
140
Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse
Zu vermittelnder Inhalt | 1. Aufbau des Betriebs |
---|
Zuordnung zur Ausbildungsordnung | § 3 Nr. 2 (Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern |
---|
Zu vermittelnder Inhalt | 2. Schutz und Hygiene - auf Sauberkeit und Sicherheit der Hände, Kleidung, Geräte und des Arbeitsplatzes achten |
---|
Zuordnung zur Ausbildungsordnung | § 3 Nr. 3 (Sicherheit und Gesundheitsschutz) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen § 3 Nr. 7 (Hygiene) a) Vorschriften und Grundsätze zur Personal- und Betriebshygiene anwenden |
---|
Zu vermittelnder Inhalt | 3. Arbeitsschritte planen, Arbeitsgeräte einsetzen - Arbeitsschritte bis zur Herstellung eines Produktes kennen - vorbereitende Arbeiten am Arbeitsplatz, Geräten und Gebrauchsgütern durchführen - Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter benennen, lokalisieren und unter Berücksichtigung von Hygiene und Wirtschaftlichkeit einsetzen und reinigen |
---|
Zuordnung zur Ausbildungsordnung | § 3 Nr. 6 (Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung) a) Arbeitsschritte planen b) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer und ergonomischer Anforderungen vorbereiten c) Arbeitsvorbereitungen bereichsbezogen durchführen d) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich einsetzen e) Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter reinigen und pflegen |
---|
Zu vermittelnder Inhalt | 4. Arbeitstechniken und Speisenzubereitung - arbeits- und küchenspezifische Verfahren zur Vorbereitung von Rohprodukten und Halbfertigprodukten zur Verwendung in der Speisenzubereitung kennen - Zubereitung einfacher Speisen mitwirken - einfache Speisen anrichten |
---|
Zuordnung zur Ausbildungsordnung | § 3 Nr. 8 (Küchenbereich) c) einfache Speisen unter Berücksichtigung der Rezepturen, der Ernährungslehre und der Wirtschaftlichkeit zubereiten d) vorgefertigte Produkte unter Beachtung von Verarbeitungsstufen, Rezepturen und Wirtschaftlichkeit zu einfachen Speisen verarbeiten e) einfache Speisen nach Vorgabe anrichten |
---|
Zu vermittelnder Inhalt | 5. Warenkunde und Warenwirtschaft - Das Prinzip first-in-first-out anwenden - Waren und deren Lagerbedingungen kennen - Schäden und Mängel feststellen |
---|
Zuordnung zur Ausbildungsordnung | § 3 Nr. 11 Warenwirtschaft b) Waren ihren Ansprüchen gemäß lagern |
---|
Leistungsfeststellung
Die Lernerfolgskontrolle erfolgt durch
- Lernzielkarten
- Gruppenfeedback
- Selbsteinschätzung
- dokumentierte Leistungsgespräche mit dem persönlichen Ansprechpartner