Zuwendungen für überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Laufzeit

unbefristet

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/ueberbetriebliche-berufsausbildungslehrgaenge.html

Link zum Internetauftritt

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/ueberbetriebliche-berufsausbildungslehrgaenge

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Qualifizierung/Unterweisung/produktionsorientiertes Lernen

An wen richtet sich das Angebot?

Auszubildende
Institutionen - Berufsbildungseinrichtungen/Überbetr. Berufsbildungsstätten

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsqualität steigern

 

Beschreibung


Gefördert werden überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge, die an rund 100 Bildungs- und Technologiezentren der Wirtschaftsorganisationen im Land durchgeführt werden. Die Lehrgänge sind ergänzender Bestandteil der betrieblichen Ausbildung und garantieren ein hohes Niveau der Ausbildung. Die Auszubildenden lernen hier die Ausbildungsinhalte, die der jeweilige Ausbildungsbetrieb aufgrund seiner Größe oder Spezialisierung nicht vermitteln kann. Neben den Kosten der Lehrgänge können auch die Kosten für eine Internatsunterbringung bezuschusst werden.

  • 1. bis 4. Ausbildungsjahr in allen Wirtschaftsbereichen (außer Bauberufe und vom Bund geförderte Lehrgänge),
  • 1. bis 3. Ausbildungsjahr in handwerklichen und industriellen Bauberufen,
  • 2. bis 4. Ausbildungsjahr im Handwerk (vom Bund geförderte Lehrgänge außer den Lehrgängen in den Bauhandwerken).

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Lehrgangskosten und den notwendigen Unterbringungskosten. Die Zuschüsse werden als Festbetrag je Lehrling und Lehrgang bzw. Lehrgangswoche gezahlt. Für bundesseitig geförderte Lehrgänge beträgt der Landeszuschuss bis zu 95% des Bundeszuschusses, ansonsten bis zu 50 EUR je Teilnehmerwoche. Der Internatskostenzuschuss beträgt bis zu 30 EUR je Teilnehmerwoche.

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