Förderung außerschulischer Lernzentren für digitale Bildung
Fördergebiet
Hessen
Zuständiges Ministerium
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Laufzeit
31. Dezember 2028
Link zum Internetauftritt
Handlungsfeld(er)
Berufsorientierung
Übergangsmanagement
Was wird angeboten?
Beratungsangebote; auch Berufsberatung, Berufsorientierungsmaßnahmen, Profilanalysen
regionale oder landesweite Strukturentwicklung
Training / Kurse (eher Theorievermittlung)
Entwicklung von Lehr- und Lernmaterialien sowie -konzepten
Sonstiges Angebot: Förderung digitaler Kompetenzen
An wen richtet sich das Angebot?
Schülerinnen und Schüler
Jugendliche im Alter von 12 bis 21 Jahren
Auszubildende
Kommunen/Regionen, öffentliche Verwaltungseinrichtungen
Außerschulische Bildungseinrichtungen
Sonstige Institutionen: Verbände, Vereine, Bildungsträger und Stiftungen sowie kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildung vorbereiten
Netzwerke bilden und stärken
Berufswahlprozess begleiten
Kompetenzen und Potenziale feststellen
Übergang Schule - Ausbildung erleichtern
Zusatzqualifikationen vermitteln: digitale Kompetenzen
Beschreibung
Zuwendungszweck ist die Entwicklung und Vorhaltung eines breiten außerschulischen, pädagogischen Angebots für Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Bildungszusammenhängen, wie bspw. Schüler und Schülerinnen oder Auszubildende. Gefördert werden der Erwerb von Kompetenzen im Umgang mit digitalen Techniken, die berufliche Orientierung in Bezug auf digitale Berufsbilder sowie die Ausbildung
künftiger Fachkräfte.
Dafür sollen unterschiedliche Lernmodule in den Bereichen Bild- und Tonbearbeitung, Programmierung von Software und dem Entwickeln von digitalen Anwendungen, zum Beispiel Videospielen, und/oder der Konstruktion von Hardware (zum Beispiel Robotik), zur Verfügung stehen.
Gefördert werden der Auf- und Ausbau sowie der Betrieb außerschulischer Lernzentren für Kinder und Jugendliche zum Erwerb digitaler Kompetenzen. Die Lernzentren sollen mindestens 150 parallel belegbare Arbeitsplätze an einem Standort für Teilnehmende zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus werden auch der Auf- und Ausbau sowie der Betrieb von Außenstellen von außerschulischen Lernzentren gefördert. Die Außenstellen müssen organisatorisch mit einem außerschulischen Lernzentrum verbunden sein, zum Beispiel durch gemeinsame Trägerschaft oder einen Kooperationsvertrag. Sie sollen zudem mindestens 20 parallel belegbare Arbeitsplätze für Teilnehmende zur Verfügung stellen.