Freiwilliges Soziales Jahr in Schleswig-Holstein (FSJ-Richtlinie)

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Laufzeit

September 2020 bis 31. August 2030

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/fsj-richtlinie-schleswig-holstein.html

Link zum Internetauftritt

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/F/freiwilligendienste/fsj.html

Handlungsfeld(er)

Berufsorientierung,
Berufsvorbereitung

Was wird angeboten?

Sonstiges: Freiwilliges Soziales Jahr

An wen richtet sich das Angebot?

Jugendliche allgemein

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Berufswahlprozess begleiten
Berufspraxis simulieren und üben
Kompetenzen und Potenziale feststellen

 

Beschreibung


Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist eine Möglichkeit für Jugendliche und junge Erwachsene, sich für den weiteren Lebensweg und die Berufswahl zu orientieren. Es soll die Bereitschaft junger Menschen zum sozialen Handeln sowie ihr Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl stärken und weiterentwickeln.

Gefördert werden die pädagogische Begleitung der Teilnehmenden im FSJ in Einsatzstellen in Schleswig-Holstein sowie die für die Durchführung und Organisation beim Träger anfallenden Ausgaben.

Für die Förderung werden im Wege der Projektförderung nicht rückzahlbare Zuschüsse als Teilfinanzierung per Festbetrag in Höhe von bis zu 100,00 EUR monatlich je tatsächlich tätigen Freiwilligen (Teilnehmendenpauschale) gewährt.