Auswärtige Unterkunft und Verpflegung von Berufsschülern (RL-UV)
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Finanzielle Unterstützung für Unterkunft und Verpflegung
An wen richtet sich das Angebot?
Auszubildende
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Mobilität fördern
Beschreibung
Auszubildende, die eine Berufsschule außerhalb ihres Wohnortes besuchen und dafür eine auswärtige Unterkunft in Anspruch nehmen, erhalten auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Der Zuschuss setzt sich zusammen aus 50 Prozent der nachgewiesenen Unterkunftskosten, jedoch höchstens 10,00 Euro pro Tag und der Verpflegungskostenpauschale in Höhe von 5,00 Euro pro Tag.