Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Ausbildungsplatzförderung

Fördergebiet

Hessen

Zuständiges Ministerium

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Laufzeit

bis 31.Dezember 2027

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Handlungsfeld(er)

Ausbildung
Übergangsmanagement

Was wird angeboten?

Finanzielle Unterstützung
Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung; Schaffung und Erhalt von Ausbildungsverhältnissen

An wen richtet sich das Angebot?

Auszubildende (von Insolvenz betroffen, nach Beginn einer Ausbildung im Strafvollzug)
Sozial Benachteiligte Jugendliche
Menschen im Strafvollzug
Altbewerber, An- und Ungelernte
Einwanderer und Flüchtlinge
Betriebe
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber allgemein (außer Behörden der Länder und des Bundes)

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsplätze anbieten oder erhalten
Ausbildungsabbrüche vermeiden
Übergang Schule - Ausbildung erleichtern
Übergänge in Arbeit und Beschäftigung sichern; berufliche Integration

 

Beschreibung

Mit diesem Programm wird ein Anreiz für Unternehmen gesetzt, Ausbildungsplätze für junge Menschen mit schwierigen Startvoraussetzungen oder nach Ausbildungsunterbrechungen bereitzustellen. Im Rahmen des Programms Ausbildungsplatzförderung gewährt das Land Hessen einen einmaligen Zuschuss für die Begründung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen der genannten Zielgruppen.

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von einmalig 3.000 Euro je Ausbildungsplatz gewährt.