Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Ausbildungsplatzförderung

Fördergebiet

Hessen

Zuständiges Ministerium

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)

Laufzeit

bis 30.06.2027

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/berufliche-bildung-ausbildungsplatzfoerderung.html

Link zum Internetauftritt

https://rp-kassel.hessen.de/soziales/ausbildungs-und-arbeitsmarkfoerderung/ausbildungsplatzfoerderung-altbewerber-abbrecher

Handlungsfeld(er)

Übergangsmanagement; Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung

An wen richtet sich das Angebot?

Jugendliche/junge Erwachsene: Altbewerber, An- und Ungelernte, Einwanderer und Flüchtlinge, Junge Menschen im Strafvollzug, Sozial benachteiligte Personen

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsabbrüche vermeiden; Ausbildungsplätze bereitstellen; Übergänge in Arbeit und Beschäftigung sichern; Übergänge managen, Matchingprozesse stärken

 

Beschreibung


Das Land Hessen fördert im Rahmen der Hessischen Qualifizierungsoffensive die Begründung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen mit

  • hessischen Auszubildenden bei einer auf Insolvenz, teilweisen Stilllegung, Schließung des Erstausbildungsunternehmens oder auf einem sonstigen Abbruch der Ausbildung beruhenden Unterbrechung der Ausbildung,
  • hessischen Jugendlichen, die im Strafvollzug eine Ausbildung begonnen haben und im Anschluss an die Haftentlassung die begonnene Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb fortsetzen,
  • hessischen Altbewerbern, die höchstens über einen Hauptschulabschluss verfügen, sowie
  • hessischen Jugendlichen mit erhöhtem Sprachförderbedarf.

Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie Gebietskörperschaften (außer Dienststellen des Landes Hessen und des Bundes).

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses entspricht der geleisteten tariflichen monatlichen Ausbildungsvergütung ab Beginn der Anschlussausbildung für höchstens sechs Monate.