AVdual-Begleitung

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Laufzeit

bis 31.08.2027

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Baden-Wuerttemberg/avdual-begleitung.html

Link zum Internetauftritt

https://www.uebergangschuleberuf-bw.de/foerderung/avdual-begleiterinnen-und-begleiter

Handlungsfeld(er)

Übergangsmanagement

Was wird angeboten?

Begleitung/Coaching; Beratung; Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung

An wen richtet sich das Angebot?

Lernbeeinträchtigte Personen; Sozial benachteiligte Personen; Einwanderer und Flüchtlinge

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildung vorbereiten; Berufspraxis simulieren und üben; Berufswahlprozess begleiten; Praktika begleiten, Betriebsnähe fördern; Schulische Ausbildung fördern; Übergänge managen, Matchingprozesse stärken

 

Beschreibung


Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen einer Neukonzeption des Übergangs von der Schule in den Beruf die Einrichtung des Bildungsgangs "Duale Ausbildungsvorbereitung (AVdual)" an beruflichen Schulen für Jugendliche mit Förderbedarf. Aufgabe der AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter ist es, die Jugendlichen bei der Akquise, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Betriebspraktika sowie der Anschlussvermittlung in Ausbildung zu betreuen. Die AVdual-Begleiterinnen und -begleiter sind Bindeglied zwischen Schule, Betrieb und Familie. Ein AVdual-Begleiter betreut in der Regel zwei bis drei AVdual-Klassen.
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung in Höhe von 60 Prozent der Personalkosten (max. 30.000 Euro) gewährt. Eine Kofinanzierung durch Dritte ist möglich.

Wer wird gefördert:



Gefördert werden Stadt- und Landkreise oder Kommunen mit Sitz in Baden-Württemberg, die das Gesamtkonzept zur Neugestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf regional umsetzten. Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Höhe von 60 Prozent der Personalkosten (max. 30.000 Euro) bewilligt.

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