Ausbildungsrichtlinie - 2.2 - Überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk

Fördergebiet

Thüringen

Zuständiges Ministerium

Thüringer Ministerium für Arbeit Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)

Laufzeit

08.10.2014 - 31.12.2029

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/ausbildungsrichtlinie.html

Link zum Internetauftritt

https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/ausbildungsrichtlinie-2-2-ueberbetriebliche-lehrunterweisungen-im-handwerk-uelu-inklusive-2-3-unterbringung-der-teilnehmenden

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Qualifizierung/Unterweisung/produktionsorientiertes Lernen

An wen richtet sich das Angebot?

Auszubildende
Berufsbildungseinrichtungen / ÜBS

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsplätze anbieten oder erhalten
Ausbildungsqualität steigern
Außerbetriebliche Ausbildung fördern

 

Beschreibung


Gefördert werden anerkannte Lehrgänge im Handwerk der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) sowie Lehrgänge in der Fachstufe (2. – 4. Ausbildungsjahr); anerkannte Lehrgänge der Stufenausbildung (ST) in Bauberufen,
für Auszubildende, deren Ausbildungsverträge nach § 28 HwO in der Lehrlingsrolle einer Thüringer Handwerkskammer eingetragen sind und die in einem in die Handwerksrolle eingetragenen Gewerbebetrieb ausgebildet werden.

Darüber hinaus wird die Unterbringung der Auszubildenden im Zusammenhang mit deren Teilnahme an den oben genannten Lehrgängen gefördert.

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