Förderrichtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung

Fördergebiet

Sachsen

Zuständiges Ministerium

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Laufzeit

30. Juni 2030

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen/Verbundausbildung.html

Link zum Internetauftritt

https://www.sab.sachsen.de/richtlinie-berufliche-bildung-verbundausbildung

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

finanzielle Unterstützung;
Ausbildungsverbünde

An wen richtet sich das Angebot?

Auszubildende
Betriebe mit bis zu 500 Beschäftigten

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildung im Verbund fördern

 

Beschreibung


Gefördert wird die betriebliche Ausbildung im Verbund, das heißt Ausbildungsinhalte können ergänzend zur eigenen Ausbildung in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) vermittelt werden.

Förderberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 beschäftigten Personen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden geschlossen haben und den Auszubildenden an den Verbundpartner entsenden.

Der Zuschuss beträgt 30 Euro je Teilnehmertag beim Verbundpartner.