Förderrichtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
finanzielle Unterstützung;
Ausbildungsverbünde
An wen richtet sich das Angebot?
Auszubildende
Betriebe mit bis zu 500 Beschäftigten
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildung im Verbund fördern
Beschreibung
Gefördert wird die betriebliche Ausbildung im Verbund, das heißt Ausbildungsinhalte können ergänzend zur eigenen Ausbildung in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) vermittelt werden.
Förderberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 beschäftigten Personen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden geschlossen haben und den Auszubildenden an den Verbundpartner entsenden.
Der Zuschuss beträgt 30 Euro je Teilnehmertag beim Verbundpartner.