Berufsausbildungsförderung - Unterabschnitt 2.6: Förderung von erziehenden Personen und Personen mit Pflegeaufgaben
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
finanzielle Unterstützung; Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung
An wen richtet sich das Angebot?
Betriebe; Alleinerziehende
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildungsplätze bereitstellen
Beschreibung
Antragsberechtigt sind Betriebe, die einer erziehenden Person mit mindestens einem Kind (das zum Zeitpunkt des Beginns des Ausbildungsverhältnisses das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat) oder die einer Person mit Pflegeaufgaben einen Ausbildungsplatz im Rahmen der beruflichen Erstausbildung zur Verfügung stellen.
Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung, wie sie sich zum Zeitpunkt des Beginns des Ausbildungsverhältnisses durch den Betrieb als im Ausbildungsvertrag vereinbarte ortsübliche tarifliche Regelung ergibt, jedoch
höchstens 7 500 Euro.