Berufsausbildungsförderung - Unterabschnitt 2.6: Förderung von erziehenden Personen und Personen mit Pflegeaufgaben

Fördergebiet

Berlin

Zuständiges Ministerium

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Laufzeit

bis 31. Juli 2029

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/foerderung-der-berufsausbildung-in-berlin.html

Link zum Internetauftritt

https://www.berlin.de/sen/arbeit/ausbildung/berufsausbildung/richtlinienfoerderung/

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

finanzielle Unterstützung; Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung

An wen richtet sich das Angebot?

Betriebe; Alleinerziehende

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsplätze bereitstellen

 

Beschreibung

Antragsberechtigt sind Betriebe, die einer erziehenden Person mit mindestens einem Kind (das zum Zeitpunkt des Beginns des Ausbildungsverhältnisses das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat) oder die einer Person mit Pflegeaufgaben einen Ausbildungsplatz im Rahmen der beruflichen Erstausbildung zur Verfügung stellen.

Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung, wie sie sich zum Zeitpunkt des Beginns des Ausbildungsverhältnisses durch den Betrieb als im Ausbildungsvertrag vereinbarte ortsübliche tarifliche Regelung ergibt, jedoch
höchstens 7 500 Euro.