Berufsausbildungsförderung - Unterabschnitt 2.7: Übernahme von Auszubildenden

Fördergebiet

Berlin

Zuständiges Ministerium

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Laufzeit

bis 31. Juli 2029

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/foerderung-der-berufsausbildung-in-berlin.html

Link zum Internetauftritt

https://www.berlin.de/sen/arbeit/ausbildung/berufsausbildung/richtlinienfoerderung/

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Andere finanzielle Unterstützung

An wen richtet sich das Angebot?

Betriebe - Allgemein
Sonstige Personengruppen (Auszubildende aus Insolvenzbetrieben)

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsplätze bereitstellen

 

Beschreibung


Antragsberechtigt sind Betriebe, die im Rahmen der beruflichen Erstausbildung Auszubildenden die Fortsetzung der Ausbildung ermöglichen, die ihren Ausbildungsplatz durch Insolvenz des Betriebes oder des Trägers, Stilllegung des Betriebes oder
in Folge einer von der zuständigen Landesbehörde ausgesprochenen Untersagung des Einstellens und Ausbildens im Land Berlin nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) verloren haben. Ziel ist es, Auszubildenden in beruflicher Erstausbildung die Fortsetzung ihrer Ausbildung ermöglichen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 75% der aufzubringenden Ausbildungsvergütung, insgesamt höchstens 5.000 EUR je Ausbildungsverhältnis.