Berufsausbildungsförderung - Unterabschnitt 2.7: Übernahme von Auszubildenden
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Andere finanzielle Unterstützung
An wen richtet sich das Angebot?
Betriebe - Allgemein
Sonstige Personengruppen (Auszubildende aus Insolvenzbetrieben)
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildungsplätze bereitstellen
Beschreibung
Antragsberechtigt sind Betriebe, die im Rahmen der beruflichen Erstausbildung Auszubildenden die Fortsetzung der Ausbildung ermöglichen, die ihren Ausbildungsplatz durch Insolvenz des Betriebes oder des Trägers, Stilllegung des Betriebes oder
in Folge einer von der zuständigen Landesbehörde ausgesprochenen Untersagung des Einstellens und Ausbildens im Land Berlin nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) verloren haben. Ziel ist es, Auszubildenden in beruflicher Erstausbildung die Fortsetzung ihrer Ausbildung ermöglichen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt 75% der aufzubringenden Ausbildungsvergütung, insgesamt höchstens 5.000 EUR je Ausbildungsverhältnis.