Berufsausbildungsförderung - Unterabschnitt 2.5: Förderung von frauenatypischen und männeratypischen Berufsausbildungen
Handlungsfeld(er)
Berufsausbildung
Was wird angeboten?
Finanzielle Unterstützung
An wen richtet sich das Angebot?
Betriebe; Auszubildende;
Jugendliche/junge Erwachsene in geschlechtsspezifisch atypischen Berufsausbildungen
Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?
Ausbildungsplätze bereitstellen
Beschreibung
Das Land Berlin unterstützt im Rahmen der Berufsausbildungsförderung den Zugang zu bisher spezifisch männlichen beziehungsweise weiblichen Ausbildungsberufen des jeweils anderen Geschlechts.
Antragsberechtigt sind Betriebe, die einer Frau in einem mit weiblichen Auszubildenden gering besetzten Ausbildungsberuf beziehungsweise einem Mann in einem mit männlichen Auszubildenden gering besetzten Ausbildungsberuf einen Ausbildungsplatz im Rahmen der beruflichen Erstausbildung zur Verfügung stellen.
Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung, wie sie sich zum Zeitpunkt des Beginns des Ausbildungsverhältnisses durch den Betrieb als im Ausbildungsvertrag vereinbarte ortsübliche tarifliche Regelung ergibt, jedoch
höchstens 7 500 Euro.