Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜAL)

Fördergebiet

Hessen

Zuständiges Ministerium

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Laufzeit

30. Juni 2027

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Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Modellprojekte
Qualifizierung/Unterweisung/produktionsorientiertes Lernen

An wen richtet sich das Angebot?

Auszubildende
Außerschulische Bildungseinrichtungen
Berufsbildungseinrichtungen / ÜBS

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsplätze anbieten
Ausbildungsqualität steigern
Außerbetriebliche Ausbildung fördern

 

Beschreibung

Gegenstand der Förderung sind überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Grund- und Fachstufe sowie sonstige Maßnahmen, die der Qualifizierung und Motivierung während der Ausbildung dienen. Gefördert werden:

Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Grundstufe (erstes Ausbildungsjahr):
Es werden landesweit geltende und einheitlich angewandte Lehrgänge gefördert, die durch das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum anerkannt worden sind. Diese Anerkennung erfolgt aufgrund von Rahmenlehr- und Kostenplänen für die jeweiligen Lehrgänge und eines Gutachtens eines unabhängigen Instituts.

Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Fachstufe (zweites bis viertes Ausbildungsjahr):
Die Lehrgänge in der Fachstufe werden in Anlehnung an die jeweiligen Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz über die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (Lehrlingsunterweisung) und nach den Rahmenlehr- und Kostenplänen für Lehrgänge in der Fachstufe gefördert. Liegen keine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz anerkannten Rahmenlehr- und Kostenpläne vor so wird analog zu überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen in der Grundstufe verfahren.

Sonstige Maßnahmen, die der Qualifizierung und Motivierung während der Berufsausbildung dienen:
Im Einzelfall können auch sonstige Ausbildungsmaßnahmen, die dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit der mittelständischen Unternehmen und die Qualität der Erstausbildung zu steigern, gefördert werden, wenn ein besonderes Interesse der Wirtschaft bzw. des Landes vorliegt.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt bis zu einem Drittel der Kosten je Teilnehmer/Teilnehmerin oder eines Lehrgangs.

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