Ausbildung in der Altenpflegehilfe

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein

Laufzeit

bis 31.12.2029

Link zur Förderdatenbank

https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VVSH-6671.34-MB-20240206-SF

Link zum Internetauftritt

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/P/pflege/pflege_PflegeUndBegleitung_Pflegeberufereform

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Administrative und organisatorische Hilfen für Pflegeschulen; Kurse; finanzielle Unterstützung

An wen richtet sich das Angebot?

Lehrkräfte/ pädagogische Fachkräfte; Berufsbildende Schulen / staatlich anerkannte Pflegeschulen; Ausbildungspersonal; Träger der Pflegeschulen; Berufsbildungseinrichtungen

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Schulische Ausbildung fördern; Spezifische Berufsfelder stützen

 

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein fördert die Ausbildung in der Altenpflegehilfe. Die Zuwendungen werden für Personal- und Sachausgaben für den Schulbetrieb sowie für Schulsozialarbeit gewährt.

Das Ziel ist, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und eine qualitativ hochwertige und fachgerechte Ausbildung an den staatlich anerkannten Altenpflegeschulen in Schleswig-Holstein sicherzustellen, besonders angesichts der Personalanforderungen der stationären Langzeitpflege.

Prioritär geht die Förderung an die elf Pflegeschulen-Träger, die die regionale Altenpflegehilfeausbildung vor 2023 sichergestellt haben. Falls die verfügbaren Landesmittel von den elf Institutionen nicht vollständig ausgeschöpft werden, können nachrangig auch andere staatlich anerkannte Pflegeschulen mit Sitz in Schleswig-Holstein berücksichtigt werden

Die Ausbildung darf dabei nicht bereits aufgrund anderer Bestimmungen oder Vereinbarungen gefördert werden.