Ausbildung in der Altenpflegehilfe

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein

Laufzeit

bis 31.12.2029

Link zum Internetauftritt

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/P/pflege/pflege_PflegeUndBegleitung_Pflegeberufereform

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Administrative und organisatorische Hilfen für Unternehmen, Projektträger, Bildungsträger etc.
Trainings/ Kurse
Entwicklung von Lehr- und Lernmaterialien
Qualifizierung und Unterweisung

An wen richtet sich das Angebot?

Lehrkräfte/ pädagogische Fachkräfte
Berufsbildende Schulen
Berufsbildungseinrichtungen

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Schulische Ausbildung fördern
Ausbildung vorbereiten
Spezifische Berufsfelder oder Branchen stützen

 

Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein fördert die Ausbildung in der Altenpflegehilfe. Mitfinanziert werden Personal- und Sachausgaben sowie Schulsozialarbeit der Altenpflegeschulen.

Das Ziel ist, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und eine qualitativ hochwertige und fachgerechte Ausbildung an den staatlich anerkannten Altenpflegeschulen in Schleswig-Holstein sicherzustellen, besonders angesichts der Personalanforderungen der stationären Langzeitpflege.

Prioritär geht die Förderung an die elf Pflegeschulen-Träger, die die regionale Altenpflegehilfeausbildung vor 2023 sichergestellt haben. Falls die verfügbaren Landesmittel von den elf Institutionen nicht vollständig ausgeschöpft werden, können nachrangig auch andere staatlich anerkannte Pflegeschulen mit Sitz in Schleswig-Holstein berücksichtigt werden

Die Ausbildung darf dabei nicht bereits aufgrund anderer Bestimmungen oder Vereinbarungen gefördert werden.