Ausbildungspauschale für die praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PiA)

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Laufzeit

31. Dezember 2025

Link zum Internetauftritt

https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/ausbildungspauschale-fur-die-praxisintegrierte-ausbildung-pia-i.html

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung,
Schaffung und Erhalt von Ausbildungsverhältnissen

An wen richtet sich das Angebot?

Berufsbildungseinrichtungen

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsplätze anbieten oder erhalten,
Ausbildungsqualität steigern,
Spezifische Berufsfelder oder Branchen stützen

 

Beschreibung


Zweck der Förderung ist die Ausweitung der Ausbildungskapazität von Kindertageseinrichtungen im Bereich der praktischen Ausbildung, der sogenannten praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung an den Fachschulen für Sozialpädagogik - Berufskollegs (PiA). Diese ist insbesondere aufgrund der zu zahlenden Ausbildungsvergütung sehr kostenintensiv für den Träger. Deshalb können Gemeinden für ihre Träger, die in der PiA ausbilden, Ausbildungspauschalen erhalten, sofern in ihrem Gebiet die Ausbildungskapazität in der praktischen Ausbildung (PiA) mindestens um 25 % gegenüber dem Referenzjahr 2017/2018 angehoben wird. Bei einer Steigerung um mindestens 50 % verdoppelt sich die Pauschale.
Nicht berücksichtig werden können jedoch Arbeitsverhältnisse, für die der Träger durch andere Förderprogramme des Landes oder des Bundes bereits Unterstützung bei den Ausbildungskosten erhält.