Ausbildungsrichtlinie - 2.4 Koordinierungsstellen

Fördergebiet

Thüringen

Zuständiges Ministerium

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)

Laufzeit

bis Dezember 2029

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/ausbildungsrichtlinie.html

Link zum Internetauftritt

https://www.gfaw-thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/ausbildungsrichtlinie-2-4-koordinierungsstellen

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

administrative / organisatorische Unterstützung

An wen richtet sich das Angebot?

Berufsbildungseinrichtungen

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Koordinierung

 

Beschreibung


Gefördert werden Koordinierungsstellen für die Projektträger von überbetrieblichen Ergänzungslehrgängen.

Die Koordinierungsstellen werden bei den Thüringer Kammern als zuständige Stellen nach § 71 BBiG für die betreffenden Ausbildungsberufe eingerichtet.

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