Investitionen an Altenpflegeschulen bzw. ehemaligen Altenpflegeschulen zur Vorbereitung auf die Pflegeberufereform

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein

Laufzeit

Januar 2019 bis September 2025

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Schleswig-Holstein/altenpflegeschulen-vorbereitung-pflegeberufereform.html

Link zum Internetauftritt

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/P/pflege/Akkordeon_Pflegeberufereform_fachlich_Foerderrichtlinien.html

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Investitionsförderung

An wen richtet sich das Angebot?

Altenpflegeschulen

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Unterstützung der Altenpflegeschulen;
Fachkräftemangel vorbeugen

 

Beschreibung


Mit diesem Sonderprogramm für Investitionsmaßnahmen soll die bestehende Ungleichbehandlung in der Förderung von Altenpflegschulen gegenüber Krankenpflegeschulen überwunden werden: Während Krankenpflegeschulen über das Krankenhausfinanzierungsgesetz förderfähig sind, erhalten Altenpflegeschulen keine Zuschüsse zu ihren Investitionskosten. Da aufgrund der Pflegeberufereform künftig an allen Pflegschulen für den gleichen Berufsabschluss ausgebildet wird und alle Pflegeschulen die gleiche pauschale Vergütung für die Ausbildung erhalten, stellt die Investitionsförderung an Krankenpflegeschulen eine deutliche Besserstellung gegenüber Altenpflegeschulen dar.