Förderung der Migrationsberatung in Niedersachsen (Richtlinie Migrationsberatung)

Fördergebiet

Niedersachsen

Zuständiges Ministerium

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Laufzeit

Mai 2012 bis Dezember 2026

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/migrationsberatung-niedersachsen.html

Link zum Internetauftritt

https://soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_amp_gesundheit/migration_und_teilhabe/migrationsberatung/migrationsberatung-106703.html

Handlungsfeld(er)

Berufsvorbereitung
Übergangsmanagement

Was wird angeboten?

Begleitung/Coaching
Beratung
Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung

An wen richtet sich das Angebot?

Jugendliche/junge Erwachsene - Einwanderer und Flüchtlinge
Sonstige Personengruppen (Menschen mit Migrationshintergrund)

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildung vorbereiten
Basisqualifikationen vermitteln
Berufswahlprozess begleiten
Mobilität fördern
Netzwerke bilden und stärken
Strukturen entwickeln
Übergänge in Arbeit und Beschäftigung sichern

 

Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt die Beratung von nach Niedersachsen migrierten Menschen.
Gefördert wird vorrangig die Information und individuelle Beratung

  • in aufenthaltsrechtlichen Fragen, auch Legalisierungsberatung und -begleitung,
  • in sozialrechtlichen Fragen,
  • als sozialpädagogische und psychosoziale Beratung,
  • über Integrationskurse und weitere Sprachfördermaßnahmen sowie die individuelle Vermittlung in diese,
  • bei der Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit,
  • bei Weiterwanderungs- und Rückkehrabsicht, Unterstützung der Reintegration.

Gefördert wird auch eine unabhängige und neutrale Beratung und Begleitung der Bewohner der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen im Asylverfahren.

Ziel ist, den zu beratenden Personen die zeitnah und individuell benötigte Orientierung und Hilfestellung für ihr neues Lebensumfeld zu vermitteln.

Antragsberechtigt sind  juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, nicht aber Gebiteskörperschaften und deren Zusammenschlüsse.