Instandsetzen von Büchern
Zugrundeliegender Ausbildungsberuf
Buchbinder/in
Fundstelle der Ausbildungsordnung
BGBl. I S. 966 vom 30.05.2011
Berufsfeld
Medien / Druck
Entwickelt von
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld, Geschäftsbereich Berufsbildung, Campus Handwerk 1, 33613 Bielefeld
Gemäß BAVBVO bestätigt am
28.10.2015
Gemäß BAVBVO bestätigt von
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld, Geschäftsbereich Berufsbildung
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
Geschäftsbereich Berufsbildung
Campus Handwerk 1
33613 Bielefeld
Qualifizierungsziel
Kann einfache Reparaturarbeiten ausführen
Gesamtvermittlungsdauer in Stunden
280
Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse
Zu vermittelnder Inhalt | Beachten der für die Ausführung der Tätigkeit notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz |
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Zuordnung zur Ausbildungsordnung | § 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3, 4a) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifend) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen |
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Zu vermittelnder Inhalt | Auswählen und Bereitstellung der für die Tätigkeit erforderlichen Arbeitsgeräte sowie deren Pflege |
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Zuordnung zur Ausbildungsordnung | § 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2a) Arbeitsplätze, Geräte und Werkzeuge herrichtenb) Maschinen und Anlagen rüsten
§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5a) Funktionsprüfungen durchführen sowie Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen pflegen, reinigen und warten |
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Zu vermittelnder Inhalt | Mitwirken bei der Zerlegung von Büchern und Objekten unter Berücksichtigung der persönlichen Schutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz |
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Zuordnung zur Ausbildungsordnung | § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.5a) Schäden und deren Ursachen an Büchern und Objekten feststellen und dokumentieren§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3a) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden |
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Zu vermittelnder Inhalt | Mitwirken bei Dokumentationen und Teambesprechungen |
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Zuordnung zur Ausbildungsordnung | § 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 5a) Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen, Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen in deutscher und englischer Sprache nutzene) betriebsübliche schriftliche und mündliche Kommunikation durchführen, dabei deutsche und fremdsprachliche Fachbegriffe verwenden |
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Zu vermittelnder Inhalt | Mitwirken bei Eingangskontrollen und Dokumentationen |
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Zuordnung zur Ausbildungsordnung | § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.5a) Schäden und deren Ursachen an Büchern und Objekten feststellen und dokumentieren |
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Zu vermittelnder Inhalt | Auswählen von MaterialienMitwirken bei VorrichtearbeitenEinfache Heftarbeiten ausführenMitwirken bei KaschierarbeitenMitwirken bei Endkontrollen nach Vorgabe |
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Zuordnung zur Ausbildungsordnung | § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.5d) Instandsetzung durchführene) Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren |
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Leistungsfeststellung
geeignete Arten: Beobachtung, mündliche Erfolgskontrolle, Arbeitsproben; selterner: schriftlicher Test; ggf. Reflexion