Instandsetzen von Büchern

Zugrundeliegender Ausbildungsberuf

Buchbinder/in

Fundstelle der Ausbildungsordnung

BGBl. I S. 966 vom 30.05.2011

Berufsfeld

Medien / Druck

Entwickelt von

Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld, Geschäftsbereich Berufsbildung, Campus Handwerk 1, 33613 Bielefeld

Gemäß BAVBVO bestätigt am

28.10.2015

Gemäß BAVBVO bestätigt von

Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld, Geschäftsbereich Berufsbildung
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
Geschäftsbereich Berufsbildung
Campus Handwerk 1
33613 Bielefeld

Qualifizierungsziel

Kann einfache Reparaturarbeiten ausführen

Gesamtvermittlungsdauer in Stunden

280

Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse

Zu vermittelnder InhaltBeachten der für die Ausführung der Tätigkeit notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz
Zuordnung zur
Ausbildungsordnung
§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3, 4a) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifend) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Zu vermittelnder InhaltAuswählen und Bereitstellung der für die Tätigkeit erforderlichen Arbeitsgeräte sowie deren Pflege
Zuordnung zur
Ausbildungsordnung
§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2a) Arbeitsplätze, Geräte und Werkzeuge herrichtenb) Maschinen und Anlagen rüsten

§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5a) Funktionsprüfungen durchführen sowie Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen pflegen, reinigen und warten
Zu vermittelnder InhaltMitwirken bei der Zerlegung von Büchern und Objekten unter Berücksichtigung der persönlichen Schutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz
Zuordnung zur
Ausbildungsordnung
§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.5a) Schäden und deren Ursachen an Büchern und Objekten feststellen und dokumentieren§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3a) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Zu vermittelnder InhaltMitwirken bei Dokumentationen und Teambesprechungen
Zuordnung zur
Ausbildungsordnung
§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 5a) Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen, Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen in deutscher und englischer Sprache nutzene) betriebsübliche schriftliche und mündliche Kommunikation durchführen, dabei deutsche und fremdsprachliche Fachbegriffe verwenden
Zu vermittelnder InhaltMitwirken bei Eingangskontrollen und Dokumentationen
Zuordnung zur
Ausbildungsordnung
§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.5a) Schäden und deren Ursachen an Büchern und Objekten feststellen und dokumentieren
Zu vermittelnder InhaltAuswählen von MaterialienMitwirken bei VorrichtearbeitenEinfache Heftarbeiten ausführenMitwirken bei KaschierarbeitenMitwirken bei Endkontrollen nach Vorgabe
Zuordnung zur
Ausbildungsordnung
§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.5d) Instandsetzung durchführene) Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren

Leistungsfeststellung

geeignete Arten: Beobachtung, mündliche Erfolgskontrolle, Arbeitsproben; selterner: schriftlicher Test; ggf. Reflexion