Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Andere finanzielle Unterstützung
Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung

An wen richtet sich das Angebot?

Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag wegen einer Insolvenz oder wegen einer Stilllegung/Schließung des ausbildenden Betriebs vorzeitig beendet wurde

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsabbrüche vermeiden;
Ausbildungsplätze bereitstellen;
Unterstützung angesichts der Corona-Pandemie

 

Beschreibung


Das Land Niedersachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsvertrag wegen einer Insolvenz oder wegen einer Stilllegung/Schließung des ausbildenden Betriebs vorzeitig beendet wurde.

Ziel ist es, Auszubildenden den Abschluss einer begonnenen Ausbildung und dem Übernahmebetrieb die Sicherung des Fachkräftenachwuchses zu ermöglichen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Betriebe, Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, Angehörige der Freien Berufe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen sowie Verwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts (mit Ausnahme von Dienststellen des Landes und des Bundes) mit Betriebs- oder Ausbildungsstätte in Niedersachsen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zur Ausbildungsvergütung. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

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