WEITERBILDUNG BETRIEB - Zusatzqualifizierung für Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Zuständiges Ministerium

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Laufzeit

bis 30. Juni 2024

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Sachsen-Anhalt/weiterbildung-betrieb.html

Link zum Internetauftritt

https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/aus-weiterbilden/weiterbildung-betrieblich

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Training/Kurse

An wen richtet sich das Angebot?

Auszubildende
Betriebe - Allgemein

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Zusatzqualifikationen vermitteln;
Anpassung an Digitalisierung

 

Beschreibung


Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung. Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, insbesondere zur Erhöhung der Qualifikation Geringqualifizierter und zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Beschäftigter sowie Menschen mit Behinderungen, und Beratungs- und Begleitleistungen zur Personal- und Organisationsentwicklung für Unternehmen ab zehn Beschäftigte.

Die Teilnehmenden müssen mindestens einer der folgenden Personengruppen angehören:

  • abhängig Beschäftigte in unbefristeten oder befristeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen
  • geringfügig Beschäftigte im Sinne des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, denen mit der Weiterbildung berufliche Perspektiven im Bereich nicht geringfügiger Beschäftigung eröffnet werden sollen
  • Selbstständige, freiberuflich Tätige oder Unternehmer
  • Personen, die sich in Elternzeit befinden
  • Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung, dual Studierende, Werkstudierende sowie Praktikanten

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt im Fall von Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung bis zu 40% bzw. bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben und für Personal- und Organisationsentwicklung bis zu 60% bzw. bis zu 80%, jeweils abhängig von der Unternehmensgröße.

Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der Digitalisierung sollen besonders Maßnahmen gefördert werden, die dem digitalen Wandel Rechnung tragen.

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