Ausbildungsrichtlinie - 2.2 Überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk

Fördergebiet

Thüringen

Zuständiges Ministerium

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)

Laufzeit

bis Dezember 2029

Link zur Förderdatenbank

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Thueringen/ausbildungsrichtlinie.html

Link zum Internetauftritt

https://www.gfaw-thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/ausbildungsrichtlinie-2-2-ueberbetriebliche-lehrunterweisungen-im-handwerk-uelu-inklusive-2-3-unterbringung-der-teilnehmenden

Handlungsfeld(er)

Berufsausbildung

Was wird angeboten?

Qualifizierung/Unterweisung/produktionsorientiertes Lernen

An wen richtet sich das Angebot?

Auszubildende

Welches Anliegen verfolgt die Maßnahme?

Ausbildungsplätze bereitstellen
Ausbildungsqualität steigern
Außerbetriebliche Ausbildung fördern

 

Beschreibung


Der Freistaat Thüringen fördert im Rahmen der Ausbildungsrichtlinie überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk.

Gefördert werden anerkannte Lehrgänge im Handwerk der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) sowie Lehrgänge in der Fachstufe (2.–4. Ausbildungsjahr), anerkannte Lehrgänge der Stufenausbildung (ST) in Bauberufen und die Ausgaben für die Unterbringung.

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